Kontakt  |  AGB | Impressum

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Version Januar 2014

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zustandekommen und die Abwicklung aller Verträge zwischen uns,
der Kreativ Produktion Hülse, und unseren Kunden, im Folgenden Vertragspartner genannt.

1.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung gelten ausschließlich unsere AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner
werden nur akzeptiert, sofern sie sich mit unseren AGB decken oder nur geringfügig abweichen. Entgegenstehende oder von unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehr als nur unerheblich abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn,
dass ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

1.3 Alle Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte etc. erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachstehenden
allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.

1.4 Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Vertragspartner.

2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Angaben auf unserer Website stellen keine Angebote dar. Unsere auf Anfrage ergehenden Angebote sind freibleibend
und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2.2 Weicht nach Auffassung des Vertragspartners unsere Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, hat er dies unverzüglich
nach Erhalt, nach Zugang unserer Auftragsbestätigung schriftlich zu rügen. Ansonsten gilt die Auftragsbestätigung als richtig und ist
beiderseits verbindlich.

2.3 Von uns zu einer Druckvorlage in hoher Qualität verarbeitet werden können lediglich vektorisierte Daten in den Formaten .pdf, .cdr, .ai, .eps.
Stehen diese beim Vertragspartner nicht zur Verfügung, holen wir auf Anfrage ein Angebot zur Vektorisierung ein und lassen diese auf Wunsch
für den Vertragspartner durchführen.

2.4 Zwei Korrekturen á 15 Minuten an der Druckvorlage werden kostenlos umgesetzt. Weitere Korrekturen erfolgen nur gegen Vergütung.

2.5 Korrekturen jeder Art (z. B. Texte, Farben, Formen, Dekore), auch Korrekturen der Lieferanschrift, sind in Schriftform anzufordern.
Die Wirksamkeit der Erklärung hängt nicht von der Einhaltung der Schriftform ab.

3. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN

3.1 Änderungen an der Druckvorlage, die der Vertragspartner nach Verbindlichwerden der Auftragsbestätigung wünscht, werden
nur gegen Mehrkosten und Verlängerung der Lieferfrist ausgeführt.

3.2 Nachträgliche Änderungen sind auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen nur geringfügiger
Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3.3 Berechnet werden bis zur Äußerung des Änderungswunsches für die Auftragsbearbeitung bereits angefallene Kosten und
noch anfallende Mehrkosten sowie auch die Kosten eines Maschinenstillstandes, der durch den Änderungswunsch des Vertragspartners
veranlasst wird.

3.4 Die Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, wobei die Wirksamkeit der Vereinbarung nicht von der Einhaltung
der Schriftform abhängig ist.

4 SCHRIFTFORMKLAUSEL

4.1 Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärungen sowie Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4.2 Die Einhaltung der Schriftform ist bei Nebenabreden keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vereinbarung.

4.3 Die Richtigkeit und Vollständigkeit der schriftlichen Vereinbarungen werden widerleglich vermutet.

5. VERTRAGSPARTNER

5.1 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung
getroffen wurde.

5.2 Gewährleistungsansprüche kann der Vertragspartner uns gegenüber nur geltend machen, wenn und soweit auch sein Vertragspartner
ihm gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat.

6 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

6.1 Für die Qualität der von uns gelieferte Ware gelten die nachfolgenden Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen.

6.2 Bei der massenhaften Porzellanherstellung ist die exakte Einhaltung von Maßen nicht möglich. Die auf unserer Website enthaltenen
Angaben und Abbildungen sind daher nur annähernd maßgeblich. Sie dienen lediglich der Information. Ist die Einhaltung der Maße
zwingend erforderlich, kann ein Muster gegen Mehrkosten zugesandt werden.

6.3 Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Fertigungsbedingungen für Keramik und Porzellan, insbesondere bei Massenproduktionen,
gilt als Qualitätsmaßstab Dutzendware in Ofensortierung. Bei Ware dieser Qualität sind folgende leichte Fehler im Endprodukt nicht zu vermeiden:
Nadelstiche, Glasurschlieren, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz, Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken, Punzen sowie Unebenheiten und
Dellen in der Oberfläche. Vorab zugesandte Muster stellen diesbezüglich einen qualitativen Durchschnitt dar.

6.4 Beim keramischen Siebdruck können farbliche Abweichungen von der Druckvorlage nicht vermieden werden. Weil es innerhalb der
Brennöfen verschiedene Temperaturbereiche gibt, kommt es auch im Verhältnis von Andrucken zum Endprodukt und innerhalb einer
Auflage zu geringfügigen Abweichungen.

6.5 Ein absolut homogenes Druckbild und ein exakt genauer Passer können aufgrund von Unregelmäßigkeiten in Größe und Oberfläche
des zu bedruckenden Gegenstandes im keramischen Siebdruck nicht erreicht werden. Abweichungen zur gestellten Farbkopie bzw. zum
Andruckmuster sind nicht zu vermeiden.

6.6 Explizit wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufglasurtechnik auf Porzellanartikeln bedingt durch das hier verwendete Siebdruckverfahren
das Dekor gegenüber der Druckvorlage unschärfer und verwaschen wirken kann. Im Vorfeld ist der Grad dieser unvermeidbaren Dekor / Unschärfen
nur bei einem kostenpflichtigen Andruckmuster erkennbar.

6.7 Keramische Buntdruckfarben werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen hergestellt. Sie lassen sich nur bedingt an diese angleichen.
Deshalb und aufgrund notwendiger thermischerflüsse (Dekorbrand bei 850 °C) und daraus resultierender Reaktionen und additiver Farbmischung
der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur ist mit Farbskalenabweichungen von der Vorlage beim Dekor zu rechnen. Insbesondere ist
je nach Glasurfarbe auszugehen von einer Farbabweichung von bis zu 30 Prozent zur Farbkopie. Eine Kontrolle der Farbtreue von Proof
und Dekorbrand-Endergebnis ist nur durch kostenpflichtigen Andruck möglich.

7 ANDRUCKE, ÜBERPRÜFUNG UND DRUCKFREIGABE

7.1 Ein Andruckmuster ist zwingend und gibt uns sowie unserem Vertragspartner Sicherheit. Wird dennoch auf ein Andruckmuster
verzichtet, geschieht das auf Risiko des Vertragspartner. Eine Garantie für Farben, Druckstand und Erscheinungsbild des Motivs kann von
uns nicht übernommen werden.

7.2 Die Kosten für den Andruck werden auch berechnet, wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt.

7.3 Andrucke und Druckvorlagen sind vom Vertragspartner auf Fehler, insbesondere typographische Abweichungen, sowie auf Richtigkeit
der Farbgebung und Positionierung der Dekorelemente hin zu überprüfen und als druckfrei erklärt, zurückzugeben. Zu überprüfen ist auch,
ob die vom Kunden verwendete Schriftart ersetzt wurde sowie ob für den Andruck das gewünschte Tassenmodell verwendet wurde.
Vom Vertragspartner nicht beanstandete Fehler gelten als genehmigt.

7.4 Bei der Dummyvorlage handelt es sich um eine nicht im keramischen Siebdruckverfahren hergestellte Vorlage. Es wird hierbei die
Druckvorlage auf Papier ausgedruckt und auf der Tasse angebracht. Diese Vorlage ist wegen der unterschiedlichen Druckverfahren nicht
zu gebrauchen als Muster für die beim Endprodukt erzielten Farbtöne. Sie dient lediglich der Überprüfung von Position des Dekors,
Schrifttyp und Farbgebung.

7.5 Änderungswünsche sind schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gilt Punkt 3 „Nachträgliche Änderungen“ dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.6 Wird auf einen Andruck verzichtet, beschränkt sich unsere Haftung für die nach 7.3 zu überprüfenden Elemente auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.7 Mit Druckfreigabe übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung für aus dem Andruckmuster bzw. der
Druckvorlage ersichtliche Fehler.

8 PREISE

8.1 Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager bzw. dem Werk/Lager unserer
Erfüllungsgehilfen zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.2 Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten
unverändert bleiben, jedoch nicht länger als drei Monate ab Zugang des Angebots beim Vertragspartner.

8.3 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten sowie weitere vom
Vertragspartner veranlasste Vorarbeiten werden in Rechnung gestellt.

8.4 Soll eine Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen und erhöhen sich während dieser Zeit Auftragsbestätigung die
Material- und Lohnkosten in unserem Lieferwerk, sowie Zölle, Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben, sind wir, wenn der Vertragspartner
Unternehmer ist, zu einer Erhöhung der Preise im angemessenen Umfang berechtigt.

8.5 Wir behalten uns bei erheblicher und nicht vorhersehbarer Erhöhung der Rohstoffpreise uns eine Preiserhöhung vor. Ebenso wenn
wechselkursbedingt Preisanpassungen erforderlich werden.

8.6 Bei einer Preissteigerung von mehr als zehn Prozent ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der
Preiserhöhung hinsichtlich der verteuerten und noch nicht abgenommenen Teilleistung zurückzutreten.

9 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Die Rechnung wird unter dem Tag des Auslaufs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird eine bestellte Ware nach
Fertigstellung und vor der Auslieferung an den vereinbarten Empfänger bei uns oder unserem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter
dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt.

9.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.3 Bei Erstkunden und in begründeten Fällen behalten wir uns vor, nur gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu verlangen.

9.4 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen behalten wir uns vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

9.5 Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Zahlungsverzug ein. Damit sind wir berechtigt, vom darauffolgenden Tag an Verzugszinsen
zu fordern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB) ist, wenn er Verbraucher
ist (§ 13 BGB) in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

9.6 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen eines Vertragspartners ein, die Zweifel an dessen Zahlungsunfähigkeit
begründen, werden alle unsere Forderungen gegen ihn sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Zahlung
zurückzubehalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen.
Nach Ablauf dieser Frist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9.7 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

10 LIEFERFRISTEN UND -TERMINE

10.1 Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung der Einzelheiten des
Auftrags und nicht vor Eingang der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer
Anzahlung, sofern diese vereinbart wurde.

10.2 Sind keine Liefertermine vereinbart, aber eine nach einem bestimmten Zeitraum bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe.
Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Druckvorlagen durch den Vertragspartner ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom
Tage der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner daraufhin Änderungen,
welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt mit schriftlicher Bestätigung der Änderung eine neue Lieferzeit.

10.3 Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu
treffenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Vertrieb oder bei unseren Vorlieferanten eintreten,
an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine
angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung, wenn wir die Behinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.

10.4 Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus bereits erfolgten Teillieferungen nicht, es sei denn, der
Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse. Unser Vertragspartner ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wir auf seine Aufforderung
hin nicht erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern werden.

10.5 Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Vertragspartner zur Geltendmachung weiterer Ansprüche erst dann
berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt zu setzende, angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner
einen ihm aus der Verzögerung entstandenen Schaden ersetzt verlangen, sofern er ihn nachweisen kann.

10.6 Die Lieferzeit endet, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt oder mit Einlagerung.

10.7 Wird die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Anzeige der Lieferbereitschaft verzögert, sind wir
berechtigt, dem Vertragspartner für jeden angefangenen Monat ab Anzeige der Lieferbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises
der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch fünf Prozent insgesamt zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten
bleibt vorbehalten.

11 VERSAND

11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, behalten wir uns die Wahl von Versandart und -weg vor.

11.2 Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und dann zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen.

11.3 Selbstabholern, die keinen Euro-Paletten-Tausch bei Abholung vornehmen, werden 19,00 € pro Euro-Palette in
Rechnung gestellt.

12 OFFENER / VERDECKTER SCHADEN

12.1 Im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen sind, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt,
schriftlich anzumelden: Offene Schäden und Fehlmengen am Rollschein, verdeckte Schäden und Fehlmengen innerhalb eines Arbeitstages nach
Erhalt der Ware.

12.2 Unsere Versicherung behält es sich vor, Schäden vor Ort durch einen Sachverständigen direkt begutachten zu lassen.

13 TEILLIEFERUNGEN, LIEFERUNG VON MEHR- ODER MINDERMENGEN

13.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese werden gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Zahlung fällig.

13.2 Wir behalten uns vor, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, bei Auflagen bis zu 499 Stück eine Mengenabweichung
(Mehr- oder Minderlieferung) von 15 Prozent, bei Auflagen ab 500 Stück eine Mengenabweichung (Mehr- oder Minderlieferung) von 10 Prozent vor.

14 ANNAHMEVERZUG

14.1 Kommt der Vertragspartner mit der Annahme in Verzug, so sind wir, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist,
berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen oder den Vertragspartner mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern.

14.2 Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.

14.3 §§ 373, 374 HGB bleiben ebenfalls unberührt.

14.4 Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 30 Prozent des vertraglich
vereinbarten Preises vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadensersatzanspruchs. Der Vertragspartner ist zu dem Nachweis
berechtigt, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

15 WARENABRUFAUFTRÄGE

15.1 Warenabrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb der Frist von einem Monat verbindlich anzunehmen, wenn nichts
anderes vereinbart worden ist.

15.2 Werden die Abruftermine nicht eingehalten, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen
und nach deren Ablauf die vereinbarte Gesamtmenge vollständig an den Vertragspartner zu liefern und zu berechnen oder vom Vertrag
zurücktreten und /oder Schadensersatz zu fordern.

15.3 In jedem Fall sind wir nach Ablauf der Frist berechtigt, entsprechend Punkt 9.7. dieser AGB ein Lagergeld zu berechnen.

16. EIGENTUMSVORBEHALT

16.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.

16.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, geht das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung aller mit dem
Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen mit dem vom Vertragspartner aus der
Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen über.

16.3 Vor vollständiger Bezahlung darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

16.4 Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass unsere
schriftliche Einverständniserklärung vorliegt und die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Für den Fall der
Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Es gilt § 354a HGB.

16.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf unser Verlangen, unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen,
die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Vertragspartners erforderlich sind.

16.6 Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vertragspartners, und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns
dies schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen) gegebenenfalls unter Beifügung von
Vollstreckungsprotokollen mitzuteilen.

17. GEWÄHRLEISTUNG

17.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Empfang der Ware.

17.2 Die gesetzliche Mängelhaftung wird von der allgemeinen Haftungsbeschränkung (Punkt 18 dieser AGB) nicht berührt.

17.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

18. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

18.1 Für Schäden, die Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit sind, haften wir nur wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.

18.2 Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder
eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

18.3 Unberührt hiervon bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

18.4 Unberührt bleibt außerdem auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Schutzpflichten.
Die Haftung ist jedoch insoweit auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, soweit nicht die Haftung nach 19.1 ausgeschlossen ist.

18.5 Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.

19 DATEN DES VERTRAGSPARTNERS

19.1 Zulieferungen von Datenträgern oder die Übertragung von Daten durch den Vertragspartner oder durch einen von ihm
eingesetzten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht lesbare oder offensichtlich
nicht verarbeitungsfähige Daten.

19.2 Vor Datenübertragungen hat der Vertragspartner jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme gegen
Computerviren einzusetzen.

19.3 Wir sind berechtigt, für unsere Geschäftszwecke im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung, Kopien der Daten anzufertigen.

19.4 Die Datensicherung obliegt allein dem Vertragspartner. Uns trifft keine Verpflichtung zur Speicherung für den Vertragspartner.

19.5 Vom Vertragspartner stammende Daten und Datenträger werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen
besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus
archiviert. Sollen die Daten und Datenträger versichert werden, hat dies bei fehlender entsprechender Vereinbarung der Vertragspartner
selbst zu besorgen.

20 URHEBERRECHT

20.1 Sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte an eigenen Skizzen und Entwürfen verbleiben vorbehaltlich abweichender
anderweitiger Regelung bei uns.

20.2 Für die Prüfung des Rechts der Nutzung der uns zur Verwendung als Druckvorlage übermittelten Texte und Bilder ist der Vertragspartner
allein verantwortlich. Er bestätigt, dass die Vervielfältigung der uns übermittelten Druckvorlage durch uns in seinem Auftrag nicht die
Urheberrechte Dritter widerrechtlich verletzt. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

20.3 Der Vertragspartner übernimmt die Haftung, wenn durch die Ausführung seines uns erteilten Auftrags Urheberrechte Dritter verletzt
werden. Er hat uns, vorbehaltlich einer Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, von Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.

21 DATENSCHUTZ

21.1 Hiermit weisen wir unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass auf unsere Produkte in den Anwendungsbereich
des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) fallen. Bei der Bereitstellung von  Produkten auf dem Markt hat der Hersteller die
Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen.

21.2. Der Kunde gilt als Hersteller im Sinne von § 2 Ziffer 14 ProdSG, wenn und soweit er ein Produkt durch uns herstellen
lässt und es unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vermarktet. Insbesondere ist der Kunde dann als Hersteller anzusehen,
wenn er seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen auf dem von uns hergestellten Produkt anbringt.
Die Kreativ Produktion Hülse tritt nicht als Hersteller auf, wenn unsere Kunden uns gegenüber ihren Abnehmern nicht als
ihre Bezugsquelle offenlegen. Die Pflichten aus dem ProdSG treffen dann den Kunden.

21.3. Nach § 6 ProdSG ist das Produkt mit bestimmten Informationen, insbesondere den  Herstellerdaten, zu versehen.
Diese können auf Verlangen des Kunden – kostenpflichtig –  auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung angebracht sowie
auch durch Beigabe eines Begleitzettels mitgeteilt werden.

21.4 Für die Begründung und Durchführung sowie gegebenenfalls auch für die Beendigung der Druckaufträge werden
von uns personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer eigenen Geschäftszwecke unter dem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt. Darauf wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

22 WERBUNG

22.1 Auch behalten wir uns vor, die im Auftrag des Vertragspartners gefertigten Artikel als Muster oder zu
Werbezwecken zu verwenden.

22.2 Der Vertragspartner kann der Verwendung zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen.

23 HANDELSBRAUCH

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

24 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANDWENDBARES RECHT

24.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist die Freie Hansestadt Hamburg.

24.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

24.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner
seinen Wohnsitz, seinen ständigen Aufenthalt bzw. seine Niederlassung im Ausland hat.

25 SALVATORISCHE KLAUSEL

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit er übrigen Bestimmungen nicht berührt.